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   BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14   

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BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14 (https://dejure.org/2014,20703)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.2014 - 1 C 7.14 (https://dejure.org/2014,20703)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 2014 - 1 C 7.14 (https://dejure.org/2014,20703)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 20, 45, 78, 267
    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; Flüchtling; Inländergleichbehandlung; Person mit subsidiärem Schutzstatus; Sozialhilfe; Vorabentscheidung; Wohnsitzauflage; fiskalisches Interesse; migrationspolitisches Interesse; subsidiär Schutzberechtigte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 AEUV, Art 267 AEUV, Art 45 AEUV, Art 78 AEUV, § 12 Abs 2 AufenthG
    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit EURL 95/2011 vereinbar sind

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AEUV Art. 20, AEUV Art. ... 45, AEUV Art. 78, AEUV Art. 267, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 5 Abs. 3, AufenthG § 12 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 2, AufenthG § 25 Abs. 3, AufenthG § Abs. 2, GFK Art. 23, GFK Art. 26, GR-Charta Art. 18
    Aufenthalt, Ausländergleichbehandlung, Gleichheitsgrundsatz, Gleichbehandlung, Bewegungsfreiheit, fiskallisches Interesse, anerkannter Flüchtling, Inländergleichbehandlung, migrationspolitisches Interesse, subsidiärer Schutz, Sozialhilfe, Sozialhilfebezug, ...

  • rewis.io

    Vorlage zur Vorabentscheidung zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit EURL 95/2011 vereinbar sind

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit EURL 95/2011 vereinbar sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen bei subsidiär Schutzberechtigten klären

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Europäischer Gerichtshof soll Zulässigkeit ausländerrechtlicher Wohnsitzauflagen klären

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge: Warten auf den EuGH

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.01.2008 - 1 C 17.07

    Wohnsitzauflage; Bezug von Sozialhilfe; Aufenthaltsbeschränkungen; Flüchtling;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14
    Die Erteilung einer Wohnsitzauflage ist grundsätzlich zulässig, weil sie gegenüber der in § 12 Abs. 2 Satz 2 AufenthG ausdrücklich genannten räumlichen Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis einen geringeren Eingriff darstellt (vgl. Urteil vom 15. Januar 2008 - BVerwG 1 C 17.07 - BVerwGE 130, 148 = Buchholz 402.22 Art. 26 GK Nr. 3, jeweils Rn. 13).

    Daher darf anerkannten Flüchtlingen - anders als Staatenlosen, Kontingentflüchtlingen und sonstigen Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen - die Wahl des Wohnsitzes nicht zum Zweck der angemessenen Verteilung der Sozialhilfelasten eingeschränkt werden (vgl. Urteil vom 15. Januar 2008 a.a.O., jeweils Rn. 18 ff.).

    Denn gegenüber anerkannten Flüchtlingen dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Wohnsitzauflagen nicht allein zum Zweck der angemessenen Verteilung öffentlicher Sozialhilfelasten verfügt werden (Urteil vom 15. Januar 2008 - BVerwG 1 C 17.07 - BVerwGE 130, 148 = Buchholz 402.22 Art. 26 GK Nr. 3, jeweils Rn. 18 ff.).

    Erforderlich ist vielmehr, dass von den zuständigen Behörden die migrations- oder integrationspolitischen Gründe beschrieben, z.B. mögliche soziale Brennpunkte benannt und die Eignung von Wohnsitzauflagen, einen Beitrag zur Lösung der Probleme zu leisten, jedenfalls in Umrissen angegeben werden, ohne dass die dabei anzuerkennende generelle Einschätzungsprärogative der Verwaltung von dieser Darlegungsverpflichtung berührt wird (vgl. Urteil vom 15. Januar 2008 a.a.O. Rn. 23).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14
    Denn es dient einem gewichtigen öffentlichen Interesse, innerhalb der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland einer Überlastung einzelner Bundesländer und Kommunen durch ein Verteilungsverfahren und entsprechende Wohnsitzbeschränkungen beim Bezug von Leistungen der sozialen Sicherung entgegenzuwirken (Urteile vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 16 und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335 = Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 9 S. 40).

    Dass die räumliche Beschränkung die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bestimmt, entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Entscheidung vom 20. November 2007 - Nr. 44294/04 - Omwenyeke/Deutschland - m.w.N. - ergangen zur räumlichen Beschränkung eines Asylbewerbers auf das Gebiet der Stadt Wolfsburg), des vorlegenden Gerichts (vgl. Urteil vom 19. März 1996 a.a.O. bzw. S. 44) und der Kommentarliteratur (vgl. Grabenwarter, European Convention on Human Rights - Commentary - 2014, S. 412 Rn. 3).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 7.12

    Niederlassungserlaubnis; wohnsitzbeschränkende Auflage; Wohnsitzauflage; jüdische

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14
    Für die rechtliche Beurteilung des Anfechtungsantrags gegen die im Dezember 2012 erteilte Wohnsitzauflage als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung ist grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (Urteil vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 9).

    Denn es dient einem gewichtigen öffentlichen Interesse, innerhalb der föderal strukturierten Bundesrepublik Deutschland einer Überlastung einzelner Bundesländer und Kommunen durch ein Verteilungsverfahren und entsprechende Wohnsitzbeschränkungen beim Bezug von Leistungen der sozialen Sicherung entgegenzuwirken (Urteile vom 15. Januar 2013 - BVerwG 1 C 7.12 - BVerwGE 145, 305 = Buchholz 402.242 § 23 AufenthG Nr. 5, jeweils Rn. 16 und vom 19. März 1996 - BVerwG 1 C 34.93 - BVerwGE 100, 335 = Buchholz 402.240 § 12 AuslG 1990 Nr. 9 S. 40).

  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union zur Klärung der Frage, ob Wohnsitzauflagen für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 33 und/oder Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU vereinbar sind (Parallelentscheidung zum Beschluss vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14).

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand von zwei weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchen sind (vgl. Beschlüsse vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 3.14).

  • EGMR, 20.11.2007 - 44294/04

    S. E. O. gegen Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14
    Dass die räumliche Beschränkung die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts bestimmt, entspricht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (vgl. Entscheidung vom 20. November 2007 - Nr. 44294/04 - Omwenyeke/Deutschland - m.w.N. - ergangen zur räumlichen Beschränkung eines Asylbewerbers auf das Gebiet der Stadt Wolfsburg), des vorlegenden Gerichts (vgl. Urteil vom 19. März 1996 a.a.O. bzw. S. 44) und der Kommentarliteratur (vgl. Grabenwarter, European Convention on Human Rights - Commentary - 2014, S. 412 Rn. 3).
  • EGMR, 22.02.2007 - 1509/02

    TATISHVILI v. RUSSIA

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14
    Auch in seinem Urteil vom 22. Februar 2007 (Nr. 1509/02 - Tatishvili/Russland - Rn. 46) betreffend die Verweigerung einer Wohnsitzregistrierung gegenüber einem ethnischen Georgier durch Russland ("Propiska") misst der EGMR die Beschränkungen synonym an der "Bewegungsfreiheit" wie an der "freien Wahl des Wohnsitzes".
  • EGMR, 20.04.2010 - 19675/06

    VILLA c. ITALIE

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14
    Der EGMR ordnet Wohnsitzauflagen und andere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit einheitlich dem Begriff der Bewegungsfreiheit ("restrictions à la liberté de circuler") im Sinne von Art. 2 des Protokolls zu, obwohl in der Vorschrift das Recht geschützt wird, sich "frei zu bewegen" und den "Wohnsitz zu nehmen" (Urteil vom 20. April 2010 - Nr. 19675/06 - Villa/Italien - Rn. 41 bis 43; Gegenstand des Urteils ist auch eine Wohnsitzauflage).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 7.14
    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand von zwei weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchen sind (vgl. Beschlüsse vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 3.14).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 1.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand von zwei weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchen sind (vgl. Beschlüsse vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 3.14 und BVerwG 1 C 7.14).
  • BVerwG, 19.08.2014 - 1 C 3.14

    Aufenthalt; Ausländergleichbehandlung; Bewegungsfreiheit; fiskalisches Interesse;

    Es wird darauf hingewiesen, dass die Fragen Gegenstand von zwei weiteren - gleichlautenden - Vorabentscheidungsersuchen sind (vgl. Beschlüsse vom 19. August 2014 - BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14).

    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.

  • VG Stuttgart, 23.09.2015 - 5 K 2780/13

    Bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung für eine Kleintierhaltung in einem

    Regelmäßig entspricht es billigem Ermessen, dass derjenige Verfahrensbeteiligte die Kosten trägt, "der das erledigende Ereignis aus eigenem Willensentschluss herbeigeführt hat oder der ohne die Erledigung bei summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage voraussichtlich unterlegen wäre" (BVerwG, B. v. 01.04.2015 - 1 C 7/15, 1 C 7/15 (1 C 7/14) -, juris).
  • BVerwG, 01.04.2015 - 1 C 7.15

    Aufhebung eines Vorlagebeschlusses nach erfolgter Zuerkennung der

    Der Vorlagebeschluss vom 19. August 2014 (BVerwG 1 C 7.14) wird aufgehoben.

    I Der Senat hat das Verfahren mit Beschluss vom 19. August 2014 (BVerwG 1 C 7.14) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vereinbarkeit einer Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte mit Art. 33 und/oder Art. 29 der Richtlinie 2011/95/EU vorgelegt (Nummer der Rechtssache beim EuGH: C-445/14).

    Der Senat hat deshalb zur Klärung dieser unionsrechtlichen Zweifelsfrage den Gerichtshof der Europäischen Union zur Einholung einer Vorabentscheidung mit Beschluss vom 19. August 2014 (Az.: 1 C 7.14) gemäß Art. 267 AEUV angerufen.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2015 - 8 PA 13/15

    Verfügung einer Wohnsitzauflage zur Aufenthaltserlaubnis gegenüber im

    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.".
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2017 - 8 PA 46/17

    Aufhebung der zu einer Aufenthaltserlaubnis erteilten und nach Ablauf der

    Die von den Klägern der Verfahren BVerwG 1 C 1.14 und BVerwG 1 C 7.14 dagegen zitierte Kommentierung zu Art. 12 IPBPR (UN Human Rights Committee (HRC), CCPR General Comment No. 27: Article 12 (Freedom of Movement), 2 November 1999, CCPR/C/21/Rev.1/Add.9 - marginal 12) bezieht sich auf Art. 12 Abs. 3 IPBPR und nicht auf den hier maßgeblichen Art. 12 Abs. 1 IPBPR.".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2015 - L 12 AS 573/15
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit den Beschlüssen vom 19.08.2014 (BVerwG 1 C.1.14; 1 C 3.14; 1 C 7.14) diese Frage dem EuGH vorgelegt.
  • VG Schleswig, 01.12.2016 - 1 A 66/14

    Aufhebung einer der Aufenthaltserlaubnis beigefügten Wohnsitzauflage

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Vorlagebeschlüssen vom 19.08.2014 (1 C 1/14, 1 C 3/14 und 1 C 7/14, Juris) dem EuGH (u.a.) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
  • VG Würzburg, 26.07.2021 - W 7 K 20.612

    Ausweisung eines syrischen Flüchtlings nach strafrechtlicher Verurteilung wegen

    Diese mit dem Gesetz vom 1. März 2020 eingefügte Vorschrift war vom Beklagten im vorliegenden Falle zu beachten, weil der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung des Einreise- und Aufenthaltsverbots die letzte mündliche Verhandlung ist (BVerwG, U.v. 25.1.2018 - 1 C 7.14 - juris Rn. 11; Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 11 Rn. 134).
  • VG Hannover, 11.05.2023 - 12 A 414/19

    Abschiebungsandrohung; Abstandnehmen; Abwägung; Anknüpfungstatsache;

    Da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung auch der Fristbestimmung für das Einreise- und Aufenthaltsverbot allerdings die letzte mündliche Verhandlung ist (BVerwG, Urt. vom 25.01.2018 - 1 C 7.14 -, juris Rn. 11 und Urt. vom 22.02.2017 - 1 C 27.16 -, BVerwGE 157, 356-366 und juris Rn. 23), ist die von der Beklagten bestimmte Frist nunmehr an § 11 Abs. 5a AufenthG zu messen.
  • VG Köln, 26.02.2016 - 12 L 2046/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung der

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